Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik Befähigungszeugnis Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik Felix Lohrer

IHK - Qualifikation als "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik" nach § 39 Versammlungsstättenverordnung

(Fachkraft mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Teil der Prüfung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 6 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik" Fachrichtung Beleuchtung vom 26. Januar 1997 / BGBl. I S. 118).

Damit sowohl nach Baurecht als auch nach autonomem Satzungsrecht der Berufsgenossenschaften den "Meistern für Veranstaltungstechnik" absolut gleichgestellt für folgende Tätigkeiten:

1. "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik", sofern im Bundesland der jeweiligen Tätigkeit die Muster-VStättVO bereits umgesetzt wurde (Definition z.B. in VStättVO BW, § 39 Absatz 1 Satz 1 Nr.2) 

2. "Leitung und Aufsicht" bei "Planung , Auf- und Abbau und Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen" nach BGV C1, § 15 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Vorschrift) "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung", erläutert in der "Berufsgenossenschaftlichen Information" SP 25.1/2-0 (BGI 810-0) "Einsatz von Bühnen- und Studiofachkräften", Kapitel 3.

Elektrofachkraft in der Veranstaltungstechnik

Als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (BGV A3 (früher A2), DA zu §2 Abs.2) ist die Elektrofachkraft in der V-Technik befähigt, die notwendigen Tätigkeiten an elektrischen Einrichtungen und Anlagen in der Veranstaltungstechnik durchzuführen. Dazu zählen unter Anderem:

  • Planung, Errichtung und Betrieb von elektrischen Anlagen in der Veranstaltungstechnik (nicht enthalten ist die Festvelegung in Gebäuden)
  • Prüfungen nach Errichtung dieser Anlagen nach DIN VDE 0100-610
  • Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an elektrischen Geräten der Veranstaltungstechnik
  • Prüfungen nach diesen Arbeiten nach DIN VDE 0701
  • Wiederholungsprüfungen an elektrischen Betriebsmitteln nach DIN VDE 0702

Die Qualifikation "Elektrofachkraft in der Veranstaltungstechnik" ist Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung zum Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik in den Bereichen Halle und Beleuchtung.

Referenzen Das Team Kontakt  
Licht & Ton Home www.lohrer.org Home